Die Vollmacht
Grundlage anwaltlichen Handelns
Zur Vorbereitung unserer persönlichen Besprechung und Mandatserteilung möchten wir Sie über wichtige Aspekte unserer zukünftigen Zusammenarbeit informieren:
Zur Vollmacht: Bei jeder Tätigkeit nach außen, das heißt bei jedem Kontakt mit Dritten oder mit dem Gericht werden wir für Sie tätig. Die Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vollmacht. Zwar kann diese Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Um gegenüber Dritten, gegenüber Behörden und Gerichten unsere "Vollmacht" nachweisen zu können, bitten wir Sie zu Beginn jedes Mandats um eine entsprechende, schriftliche Vollmacht. Nicht zuletzt ist die Unterzeichnung der Vollmacht auch für Sie als Mandant und für uns ein Akt, der die Mandatsübertragung bestätigt.
Wir sind also auf eine schriftliche Vollmacht angewiesen. Je nach Inhalt der an uns übertragenen Angelegenheit werden wir Sie bitten, uns mehrere Exemplare zu unterzeichnen. Dies hat den Zweck, dass im Falle des notwendigen Versandes von Originalvollmachten - dies ist beispielsweise bei Kündigungen zwingend erforderlich - ein Originalexemplar in unserer Handakte verbleibt.